Auf Initiative des ECPMF sprechen wir uns gemeinsam mit dem DJV dafür aus, die gegenwärtige Diskussion um Strafverfolgung und Strafrechtsverschärfung gegenüber Mandatsträger:innen auf Journalist:innen auszuweiten.
15 Mai 2024
Sehr geehrter sächsischer Innenminister Herr Schuster,
Sehr geehrte Bundesinnenministerin Frau Faeser,
Sehr geehrter Bundesjustizminister Herr Buschmann,
als Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) und Deutscher Journalisten-Verband (DJV) setzen wir uns für die Pressefreiheit und die Belange von Journalist:innen ein. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nachdrücklich auffordern, Journalist:innen in die aktuelle Diskussion um Strafrechtsverschärfungen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch ihre Belange und Anliegen angemessen berücksichtigt werden. Dies ist nicht nur eine Frage des Schutzes der Pressefreiheit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes unserer demokratischen Werte und Institutionen.
Es ist zu begrüßen, dass nach den Angriffen auf Amts- und Mandatsträger:innen sowie Wahlkämpfer:innen eine notwendige Diskussion über die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten geführt wird und bereits eine konkrete Gesetzesinitiative erarbeitet wurde, die nun vom Justizministerium geprüft wird. Zweifellos ist es wichtig, dass jeder Angriff auf Vertreter:innen unserer Demokratie angemessen verfolgt und bestraft wird. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass auch Journalist:innen seit Jahren immer wieder von Angriffen betroffen sind.
In unserer täglichen Arbeit mit Medienschaffenden berichten uns diese von den Herausforderungen, mit denen sie bei ihrer Arbeit konfrontiert sind. Seit nunmehr vier Jahren erleben wir ein hohes Niveau von körperlichen Angriffen auf Journalist:innen. Für das vergangene Jahr hat das ECPMF 69 solcher Angriffe auf Journalist:innen verifiziert. Hinzu kommt ein hohes Maß an Hasskommentaren, Verleumdungen und Morddrohungen. Die gestiegene Bedrohungslage hat bereits Folgen: Journalist:innen erzählen gegenüber dem ECPMF regelmäßig, dass sie sich gegen eine Berichterstattung vor Ort entscheiden, weil sie nicht davon ausgehen können, ihrer Arbeit körperlich unversehrt nachgehen zu können. Andere wiederum meiden ganze Themen, weil sie nicht (erneut) Ziel von Hasskommentaren und Drohungen werden wollen.
Lokaljournalist:innen berichten gegenüber dem ECPMF von Selbstzensur. Besonders an Orten extrem rechter Raumnahme sehen sich Lokaljournalist:innen mit einer permanenten Bedrohungslage konfrontiert, weil sie an diesen Orten nicht nur arbeiten, sondern auch leben. Aus Sorge vor Angriffen – nicht nur bei der Arbeit, sondern auch im Privaten – vermeiden sie es, über demokratiefeindliche Akteur:innen und Bewegungen zu berichten. Journalist:innen, die bereits Ziel von Angriffen waren und diese zur Anzeige gebracht haben, berichten zudem häufig, dass die Strafverfolgung nicht zum Ziel führt.
Die genannten Aspekte stellen einzeln und in ihrer Gesamtheit eine Bedrohung für die Pressefreiheit und damit für die Demokratie in Deutschland dar. Wir halten es daher für zwingend erforderlich, die Diskussion über eine Verschärfung des Strafrechts und die Ausgestaltung möglicher neuer Straftatbestände, wie sie im „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern“ vorgesehen sind, auch auf Medienschaffende auszuweiten.
Wir stehen bereit, uns an diesem wichtigen Dialog zu beteiligen und Lösungen zu erarbeiten, die die Sicherheit und Unabhängigkeit von Medienschaffenden gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
Deutscher Journalisten-Verband