Am kommenden Sonntag, den 20. September 2026, findet in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl statt. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunks (NDR) ist dabei auch ein Wahlkampfthema der Alternative für Deutschland (AfD). In ihrem Regierungsprogramm kündigt die AfD unter anderem an, den NDR-Staatsvertrag kündigen zu wollen. Zugleich fordert sie die Abschaffung des Rundfunkbeitrags und einen grundlegenden Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem sogenannten „Grundfunk“.
Ein Austritt Mecklenburg-Vorpommerns aus dem NDR-Staatsvertrag würde nicht unmittelbar zur Auflösung des NDR führen. Der NDR-Staatsvertrag besteht zwischen den vier Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Würde Mecklenburg-Vorpommern den Vertrag kündigen, würde der NDR zunächst in den drei verbleibenden Ländern fortbestehen.
Das ECPMF warnt jedoch vor den möglichen Konsequenzen einer Kündigung für die regionale Berichterstattung und die Medienvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern.
Der NDR unterhält in Mecklenburg-Vorpommern Regionalstudios in Rostock, Greifswald und Neubrandenburg und das Mecklenburg-Studio in Schwerin. Diese Strukturen ermöglichen eine weitreichende regionale Berichterstattung und versorgen die Bevölkerung unter anderem mit NDR 1 Radio MV und dem Fernsehprogramm „Nordmagazin“. Der NDR selbst weist darauf hin, dass diese regionalen Angebote und Studios ohne den NDR in Mecklenburg-Vorpommern nicht fortbestehen würden.
Die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern steht dabei im Kontext der jüngsten politischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt. Dort hat die AfD bei der Landtagswahl am 6. September 2026 43,8 Prozent der Stimmen erhalten. Die Partei hatte im Wahlkampf ebenfalls eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags angekündigt.
Die politische Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist allerdings nicht unmittelbar mit Sachsen-Anhalt vergleichbar. Die AfD liegt in den aktuellen Umfragen zwar vorn, der Abstand zu anderen Parteien ist jedoch deutlich geringer.
Das ECPMF spricht sich ausdrücklich für den Erhalt und den Schutz öffentlich-rechtlicher Strukturen aus. Eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für eine informierte Öffentlichkeit und damit für eine funktionierende Demokratie. Weiterhin geht es auch um Medienvielfalt, regionale Öffentlichkeit und die Voraussetzungen für freie Meinungsbildung. Die Bedeutung eines funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zudem verfassungsrechtlich verankert. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Rundfunkfreiheit.
Ein Rückzug Mecklenburg-Vorpommerns aus dem NDR-Staatsvertrag könnte den Zugang zu regionaler Berichterstattung erheblich erschweren. Der Schutz dieser Strukturen ist damit auch ein Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit und ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Resilienz.















